Marktgemeinde Mitterfels
Mit unserem Internet-Service möchten wir Sie umfassend über unsere Marktgemeinde informieren. Wir bemühen uns, so aktuell wie möglich zu sein. Also - schauen Sie einfach immer mal rein - wir freuen uns auf Ihre Resonanz.
Der Freistaat stellt für pflegende Angehörige je drei FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.
In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels erfolgt die Ausgabe der kostenfreien Schutzmasken für die pflegenden Angehörigen aus den Gemeinden Ascha, Falkenfels, Haselbach und Mitterfels ab Montag den 25. Januar, zu den üblichen Geschäftszeiten. Als Nachweis der Bezugsberechtigung ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen mitzubringen. Für Rückfragen steht Ihnen die VG Mitterfels unter Telefon 09961/9400-0 zur Verfügung.
Anordnungen zu Gottesdiensten in Zeiten der Coronavirus-Pandemie
Die Marktgemeinde bietet eine Einkaufshilfe für ältere Mitbürger in Mitterfels sowie Angehörige einer Risikogruppe an. Die Einkäufe werden nach Bedarf erledigt und zu den jeweiligen Personen nach Hause gebracht. Wer das Angebot in Anspruch nehmen möchte, kann sich telefonisch unter 0151/55279950 bei Miriam Baumgartner melden.
Potentialstudie zur Kläranlage Mitterfels
Vorschlag für Ertüchtigung, Fa. KEB vom 14.1.2021
Kostenschätzung für Variante 2 und 3, Fa. KEB vom 22.1.2021 (folgt)
Besucher werden gebeten, Schutzmasken zu tragen.
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Donnerstag, 11.03.2021, um 19:30 Uhr findet im Haus der Begegnung, Pröllerstraße 23, Mitterfels die Sitzung des Marktgemeinderates mit folgender Tagesordnung statt.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Umgebungslärm
VHS Straubing-Bogen: Das neue vhs-Programmheft für Herbst/Winter 2019 liegt ab sofort im Rathaus aus und kann gerne mitgenommen werden. Alle Kurse finden Sie außerdem online unter www.vhs-straubing-bogen.de
Der Freistaat Bayern fördert mit der Gigabitrichtlinie den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse.
Als Erschließungsgebiete und somit förderfähige Adressen gelten die sogenannten "grauen und weißen NGA Flecken". Der Begriff "graue und weiße NGA Flecken" definiert alle Adressen mit Übertragungsraten unter 100 MBit/s im Download für Privatanschlüsse und unter 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Der Markt Mitterfels will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Gemäß der BayGibitR sind hierzu neun verschiedene Verfahrensschritte abzuarbeiten: