Danach gilt die Anleinverpflichtung in allen öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, die vom Geltungsbereich der Verordnung aufgeführt sind.
Darin inbegriffen sind insbesondere der gesamte Ortsbereich (im Zusammenhang bebaute Ortsteile) in Mitterfels, Weingarten, Wollersdorf, Vorderbuchberg und Hinterbuchberg sowie der Bereich des kombinierten Geh- und Radweges auf der ehemaligen Bahntrasse mit entsprechenden Zubringerwegen
(beispielsweise Weg von Parkplatz Freibad zum Geh- Radweg), die Wanderwege im Perlbachtal zwischen den Ortsteilen Höllmühl bis Neumühle einschließlich der Zuwege (beispielsweise über Waidringstraße, Jugendzeltplatz und Sankt
Georgs-Kirche zur Talmühle) sowie der gesamte Wanderweg von der Abzweigung Straubinger Straße (ST 2140) bis zum Ortsteil Miething einschließlich der Zuwege (beispielsweise über Baugebiet Oberfeld). Zur Verdeutlichung wird auch auf zugleich abgedruckten Lageplan verwiesen.