Bericht über die Sitzung des Marktgemeinderates Mitterfels vom 16. Mai 2024
Bearbeitung von Textziffern aus der Überörtlichen Rechnungsprüfung
Erster Bürgermeister Liebl informierte den Marktgemeinderat über weitere Hinweise aus dem Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung. Hierbei wurde zunächst angeregt, die Beziehungen der Marktgemeinde zum Biomasseheizwerk hinsichtlich der Verlegung von Nahwärmeleitungen auf öffentlichem Grund schriftlich zu fixieren. Der Marktgemeinderat beschloss, im Zuge der bevorstehenden kommunalen Wärmeplanung mit der Biomasse GmbH einen entsprechenden Gestattungsvertrag abzuschließen. Auch die Betriebskostenvereinbarung zur Kinderbetreuung mit der Kirche sowie dem weiteren Träger AWO soll angepasst werden. Nach dem in Kürze der Umbau der Berufsfachschule zur Kindertagesstätte bevorsteht und ohnehin mit dem künftigen Träger eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen ist, beschloss der Marktgemeinderat die Betriebskostendefizitvereinbarung neu zu fassen.
Auch das Nutzungsverhältnis zwischen dem TSV Mitterfels und dem Markt Mitterfels zur Nutzung des Trainingsplatzes bzw. des Tennisplatzes sollte in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert werden.
Anpassung von Ortsrecht
Hierzu lag dem Marktgemeinderat der Entwurf einer neuen Feuerwehrsatzung vor. Diese beinhaltet die Stellung der Freiwilligen Feuerwehr als öffentliche Einrichtung der Marktgemeinde. Inhaltlich beschäftigt sich das Ortsrecht dabei beispielhaft mit den Vorgängen zur Wahl der Kommandanten und den Aufgaben der Feuerwehr als Verein gegenüber der Gemeinde als öffentliche Einrichtung. Der Marktgemeinderat beschloss die neue Feuerwehrsatzung. Diese wird auf der digitalen Bekanntmachungsplattform der Homepage VG Mitterfels veröffentlicht.
Auch die Hausnummerierungssatzung wurde neu gefasst. Die Straßennamensschilder sowie Hausnummern gelten als wesentliche Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet und gewährleisten Hilfestellungen für Notfalleinsätze der Rettungsdienste, der Feuerwehren und Polizei, dienen der richtigen Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr. Enge Vorgaben zu Größe und Gestaltung der Hausnummern wurden dabei nicht gemacht.
Auch die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde neu gefasst. Die Geltungsdauer entsprechender Verordnungen ist wie die der übrigen Verordnungen auf 20 Jahre begrenzt. Die Verordnung regelt dabei den Inhalt und Umfang der Reinhaltungs- und Sicherungspflichten auf öffentlichen Straßen der Marktgemeinde Mitterfels. Demnach ist es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen. Demzufolge haben die Eigentümer oder die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegenden Straßen bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen. Vom starren Reinigungsintervall (14tägig) wurde abgesehen und auf die Begrifflichkeit Bedarf abgestellt. Das sogenannte übergeordnete Straßenreinigungsverzeichnis wurde ergänzt. Neben der Straubinger Straße, der Bayerwaldstraße und der Ortsdurchfahrt Scheibelsgrub wurden künftig auch die Aschaer Straße und die Steinburger Straße in Gruppe A des Verzeichnisses aufgeführt. Bei diesen übergeordneten Straßen (Kreisstraßen, Staatstraßen) ist die Reinigungsfläche auf die Gehwegbereiche begrenzt, nachdem es zu gefährlich wäre, Anlieger für Straßenflächen hierfür verantwortlich zu machen. Mitenthalten in der Verordnung ist dabei auch die Sicherungspflicht im Winter. Die Vorder-und Hinterleger haben dabei die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Feiertagen ab 08:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glätte die Gehwegflächen zu sichern. Der Marktgemeinderat beschloss diese Verordnung als Ortsrecht.
Information und Verschiedenes
Hierzu berichtete Erster Bürgermeister Liebl zunächst aus der Ausschusssitzung Wirtschaft, Tourismus und Energie. Im Vordergrund der Ausschusssitzung war die Entwicklung
eines Liegenschaftskonzeptes für gemeindliche Gebäude und Grundstücke. Das Konzept soll ausgearbeitet werden mit dem Ziel, die Nutzung der Liegenschaften darzustellen und weiterzuentwickeln. Kenntnis nahm man im Marktgemeinderat auch von der vorgesehenen Umleitung hinsichtlich der Sanierungsarbeiten an der B20 über die Ortschaft Mitterfels.
Gegenüber der Polizei als Vollzugsbehörde wurden verschiedene öffentliche Plätze als Verbotszonen hinsichtlich des Cannabisgesetzes ausgewiesen. Kenntnis nahm der Marktgemeinderat von der Anpassung der Buchungsgebühren beim Hort (AWO) ab dem nächsten Kindergartenjahr. Auch dies fand die Zustimmung im Gremium. In den Pfingstferien soll mit den ersten Bauarbeiten insbesondere im Außenbereich für den Umbau der Berufsfachschule zur Kindertagesstätte begonnen werden. Auch die Bauarbeiten zur Verlegung der 20kv Leitung im Bereich der Burg- und Lindenstraße finden statt.
Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung sowie der Behandlung von Bauanträgen schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.