Tagesordnung:
- Deckblatt 03 Ferienpark Mitterfels; Abwägung- und Satzungsbeschluss
- Änderung der Geschäftsordnung (digitale Bekanntmachungsform)
- Rückwirkungsbeschluss zur Beitrags- und Gebührensatzung (EWS) hinsichtlich künftiger Gebührenanpassung
- Änderung der Unternehmenssatzung Kommunalunternehmen
- Information, Wünsche, Anträge
- Anerkennung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 09.11.2023
Bericht über die Sitzung des Marktgemeinderates Mitterfels vom 12.12.2023
Deckblatt 03 zum Ferienpark Mitterfels;
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Dem Marktgemeinderat lagen hierzu die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange sowie der damit korrespondierende Abwägungsvorschlag, gefertigt durch das beauftragte Planungsbüro, vor. Von Bürgern wurden hierzu weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen. Anlass und Ziel der Planung ist dabei im nördlichen Ortsbereich von Mitterfels auf dem Areal des ehemaligen Ferienparks einen Teilbereich des dort gültigen Bebauungsplanes zu ändern. Für diesen Bereich ist derzeit ein allgemeines Wohngebiet mit zwei Baufenstern vorgesehen. Mit diesem Deckblatt soll ein größeres Baufenster festgesetzt werden. Ziel der Planung ist dabei, Wohnbauflächen im Innenbereich von Mitterfels mit einer überwiegend senioren- und altersgerechten Wohnnutzung einer maßvollen Nachverdichtung und Neuordnung mit Gebäuden zuzuführen. Ein Teil der bestehenden Bebauung soll abgebrochen und durch den Neubau von Geschosswohnungsbau in einem allgemeinen Wohngebiet ersetzt werden. Damit soll die Funktion des Ortes als Wohnstandort gestärkt und unter anderem auch Wohnraum für altersgerechtes Wohnen geschaffen werden. Der Marktgemeinderat beschloss, dem Abwägungsvorschlag zu folgen. Anschließend wurde der entsprechende Satzungsbeschluss gefasst.
Änderung der Geschäftsordnung (digitale Bekanntmachungsform)
Erster Bürgermeister Liebl sowie Geschäftsstellenleiter Mühlbauer informierten die Markgemeinderatsmitglieder über das neue Erscheinungsbild und dem vorgesehenen neuen zeitlichen Rhythmus für die Herausgabe des Gemeindeboten. Die Umstellung soll zum Jahr 2024 erfolgen. Künftig wird eine Ausgabe ein aufbereitetes Titelthema beinhalten. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Gemeindeboten auch digital auf der VG-Homepage darzustellen. Die amtlichen Bekanntmachungen sollen künftig ebenfalls über diese digitale Verkündungsplattform erfolgen. Diese Umstellung macht auch eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig, nachdem der bisherige Gemeindebote als Amts- und Mitteilungsblatt fungiert hatte. Der Marktgemeinderat beschloss, eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung. Darin wurde auch ein weiterer Punkt hinsichtlich der Form und Frist der Einladung für die Marktgemeinderatssitzungen geändert. Die Marktgemeinderatsmitglieder werden künftig per Mail über die Bereitstellung der Sitzungsladung sowie der Tagesordnung in der sogenannten Mandatos-App sowie im Ratsinformationssystem informiert. Die Änderung der Geschäftsordnung soll mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft treten.
Rückwirkungsbeschluss Beitrags- und Gebührensatzung (Entwässerungseinrichtung)
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Mitterfels vom 13.03.2008 bzw. der ersten Änderungssatzung vom 15.01.2019 festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren sowie Einleitungsgebühren sollen zum 01.01.2024 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst werden. Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Beiträge und Gebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Abgaben gegenüber dem geltenden Satzungsrecht führen. In welcher Höhe eine Anpassung notwendig sein wird, wird erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. Nach Abschluss der genannten Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in einem Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu rechnen. Der Marktgemeinderat beschloss, diesen sogenannten Rückwirkungsbeschluss zu fassen.
Information und Verschiedenes
Hierzu beschäftigte sich der Marktgemeinderat zunächst mit einer Änderung der Unternehmenssatzung Kommunalunternehmen. Ausfluss der Änderung der Unternehmenssatzung ist zunächst auch die Umstellung des Gemeindeboten auf digitale Verkündungsplattform. Auch die Bekanntmachungen des Kommunalunternehmens wurden in der bisherigen Art und Weise im Amts- und Mitteilungsblatt Gemeindebote veröffentlicht. Bekanntmachungen des Kommunalunternehmens werden auch hier künftig auf der digitalen Verkündungsplattform der Homepage der VG Mitterfels veröffentlicht. Darüber hinaus hat der Vorstand den Verwaltungsrat mindestens jährlich einen Zwischenbericht über den Geschäfts- und Erfolgsplan zu geben. Der Marktgemeinderat beschloss, eine erste Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen vorzunehmen.
Kenntnis nahm der Marktgemeinderat von der Absage des Bezirks Niederbayern zum gastweisen Besuch des Kulturmobils 2024. Erster Bürgermeister Liebl bedankte sich bei den Verantwortlichen und Helfern des Christkindlmarktes. Sein besonderer Dank galt dabei der gesamten Vorstandschaft des Skiclubs sowie der tollen Mitarbeit des Bauhofs. In diesem Zusammenhang wurde auch der bisherige Bauhofmitarbeiter Herr Feldmeier als Nachfolger von Herrn Breu zum Vorarbeiter des Bauhofes bestellt. Erster Bürgermeister Liebl bedankte sich zum Abschluss des Kalenderjahres für die gute und harmonische Zusammenarbeit im Gremium und bei der gesamten Verwaltung. Zweiter Bürgermeister Feldmeier erwiderte diesen Dank.
Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.