Kreistagsbeschluß zur Erreichung der Klimaziele

Beschluss des Kreistages von Straubing-Bogen:

Gemeinsam die Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele von Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland und Europäischer Union“ verstärken!

Empfehlungen an Gemeinden zur Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten

 

Der Kreistag Straubing-Bogen verpflichtet sich im Rahmen seiner Verantwortlichkeit mitzuhelfen, die erklärten Ziele des Freistaates Bayern, der Bundesrepublik Deutschland und der EU zum Klimaschutz tatkräftig zu unterstützen.

Das Bundesklimaschutzgesetz 2019 weist auch den Kommunen eine Vorbildfunktion zu. Das bedeutet, Klimaschutz ist ab sofort Pflichtaufgabe (§13 Bundesklimaschutzgesetz).

Straubing-Bogen setzt sich deshalb das Ziel, bis zum Jahr 2035 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Erreicht werden muss auch, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis sich diesem Ziel verpflichten, weil die Stabilisierung der Lebensgrundlagen ein fundamentales Ziel für alle ist.

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Der Kreistag bittet alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Kommunalvertretungen sowie Bürgerinnen und Bürger, die Anstrengungen zum konsequenten Klimaschutz weiter zu verstärken.

Die Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten stellt eine Investition mit großer zeitlicher Wirkung in die Zukunft hinein dar.

Die vorgeschlagenen Kriterien dienen allen Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen als Empfehlungen und Beratungsangebot für umsetzbare Kriterien bei der Ausweisung neuer Baugebiete

 

Für einen hohen Stellenwert im Bereich Ökologie sprechen folgende Kriterien:

  1. Bei neuen Bau- und Gewerbegebieten soll der Einsatz von fossilen Heizungen (Erdöl, Erdgas, Flüssiggas) in Neubauten aller Art weitestgehend ausgeschlossen werden. Es stehen attraktive bessere Technologien zur Verfügung. Zu bedenken ist außerdem, dass wegen der vom Bundestag beschlossenen dynamischen Bepreisung des CO2-Ausstoßes die Vermeidung fossiler Brennstoffe auch im wirtschaftlichen Interesse der Bauwerber liegt.

  1. Bei Geschoßwohnungsbau ist darauf zu drängen, dass für alle Stellplätze Zugänge zu privaten Lademöglichkeiten für E-Mobile (Ladepunkt oder Leerrohre für spätere Installation) geschaffen werden.

  2. In allen Fällen soll auf eine flächensparende Planung verstärkt geachtet werden. Beschlüsse der Gemeinderäte im Rahmen des Programms „Innen vor außen“ der Direktion für ländliche Entwicklung sind ebenso hilfreich wie die Durchführung des „Vitalitätschecks“ nach den Empfehlungen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinden und des gesamten Landkreises. Eine mehrgeschossige Bauweise sollte einer eingeschossigen Bauweise, auch beim Gewerbebau, vorgezogen werden.

  3. Die Gemeinden werden gebeten, darüber hinaus auch Bonus- oder Punkte Programme zu prüfen, mit denen eine ökologisch-nachhaltige Bauweise bei privaten Bauten angeregt werden kann.

  4. Es soll auf Maßnahmen des energetischen Bauens geachtet werden. Zum Beispiel: Optimale Gebäudeausrichtung zur aktiven und passiven Nutzung von Sonneneinstrahlung, Anbindung an bestehende/neu zu errichtende Nahwärmenetze, Heizsysteme auf der Basis regenerativer Energieträger, Holzbauweise, KfW 40 als Mindeststandard, Solaranlage zur Warmwasserbereitung, Solaranlage zur Heizungsunterstützung, Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung mit Eigenverbrauch

Die Gemeinden werden gebeten, die bestehenden Möglichkeiten zum Klimaschutz bei der Bauleitplanung und vor allem auch bei der Abfassung von privatrechtlichen Kaufverträgen oder den gemeindlichen Durchführungsverträgen mit Bauwerbern konsequent zu nutzen.

Es wird angeregt, dass die Gemeinden mit dem Antrag auf Herausnahme von Flächen aus Landschaftsschutzgebieten ein Konzept für ein ökologisch ausgerichtetes Baugebiet vorlegen.

 

Anlage für zusätzliche Empfehlungen an die Gemeinden bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten

Nicht abschließende Liste von Maßnahmen (Nachhaltigkeitskriterien) für ökologisch ausgerichtete Bau- und Gewerbegebiete:

    • Keine fossilen Heizungen
    • KfW 40 als Mindeststandard
    • Begrenzung der Bodenversiegelung (z.B. Garageneinfahrten etc.)
    • Verbot von Steingärten, Folien etc.
    • Dachbegrünung
    • Flächensparende Bauweise, z. B. mehrgeschossiges Bauen
    • Regenwasserzisterne / Nachhaltiger Umgang mit Regenwasser
    • Regenwasserversickerung auf eigenem Grund
    • Verbot von Steingärten
    • Ökologische Gartenbepflanzung und -gestaltung
    • Beratungspflicht: Der Käufer wird verpflichtet, sich vor Vertragsbeurkundung zum Bereich Umwelt- und Klimaschutz und Energie beraten zu lassen
    • Verbindlicher Ausschluss des Einsatzes von Pestiziden und Mineraldünger zum Schutz von Boden und Grundwasser
    • Ausschluss des Einsatzes von Streusalz und anderen ätzenden Streustoffen auf den privaten Verkehrs- und Stellflächen
    • Fassadenbegrünungen
    • insektenschonende und energiesparende Beleuchtung der Erschließungsstraßen sowie von beleuchteten Betriebs- und Stellplatzflächen
    • Erfüllung der Fördervoraussetzungen für „Innen statt Außen“ – Selbstbindungsbeschluss/Bestätigung des ALE
    • Bereitstellung des ökologischen Flächenausgleichs über Bewirtschaftungsverträge mit Landwirten
    • Förderung vollständiger Entsiegelungsmaßnahmen
    • Holzbauweise


Umsetzungsmöglichkeiten für die Gemeinden:

    • Es gibt die Möglichkeit eines Bonus-Systems. Hier wird das Baugrundstück beim Kauf z.B. um 15 €/qm verteuert und nach einem Wertungssystem den Käufern bei Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien (siehe oben) erstattet.

    • Eine andere Möglichkeit wäre, die Nachhaltigkeitskriterien nach Punkten zu bewerten. Der Käufer müsste eine bestimmte Anzahl von Punkten erfüllen.