MGR Sitzung vom 21.3.2024

Tagesordnung:

  1. Behandlung von Bauanträgen
    1. Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus durch Anheben des Dachstuhls und Erweiterung auf Fl.Nr. 967 Gemarkung Mitterfels, Aign 1
    2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Mitterfels, Franz-Wartner-Ring 23
  2. Beratung und Beschlussfassung über Änderung der Unternehmenssatzung des gKU Donau-Wald
  3. Bericht aus der Schulverbandsversammlung
  4. Überörtliche Rechnungsprüfung; Erledigung von Textziffern; Beratung über Kurbeitragssatzung
  5. Information, Wünsche, Anträge
  6. Anerkennung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 22.02.2024

 

Bericht über die Sitzung des Marktgemeinderates Mitterfels vom 21. März 2024


Beratung und Beschlussfassung über Änderung der Unternehmenssatzung des gKU Donau-Wald


In der letzten Sitzung des Verwaltungsrats des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald wurde über die Übernahme der Betriebsführung auch der kommunalen Abwasseranlagen beraten. Das Staatsministerium hat mitgeteilt, dass der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Betriebsführung für Kläranlagen aus ihrer Sicht die Möglichkeit für Kläranlagenbetreiber bietet, sich professionell für die Zukunft aufzustellen. Durch die Entstehung von größeren Einheiten kann qualifiziertes Fachpersonal leichter eingestellt und ausgelastet werden. Es entstehen Synergien bei Betrieb und Eigenüberwachung. Arbeitsrechtliche Vorgaben, Rufbereitschaft und Vertretungsregelungen könnten bei einer Bündelung der Aufgaben leichter umgesetzt werden. Durch den Verbleib der Betriebsführung in kommunaler Hand bleibt das Knowhow im eigenen Personalkörper, so dass Abhängigkeiten von privaten Dienstleistern vermieden werden können. Nachdem das gKU bereits im Bereich der Überwachung und Sanierung der Kanalnetze ihrer Mitgliedsgemeinden tätig ist, ist der Schritt zur Übernahme von Kläranlagen aus Sicht des Staatsministeriums richtig und nachvollziehbar. Der Verwaltungsrat schlägt vor, diese Aufgabe für die Kommunen zu übernehmen. Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Änderung der Unternehmenssatzung, da diese Aufgabe in der Unternehmenssatzung noch nicht enthalten ist. Nur wenn alle 17 Trägerkommunen dieser Satzungsänderung zustimmen, kann der Verwaltungsrat die Unternehmenssatzung ändern. Der Marktgemeinderat beschloss im Ergebnis, der vorgesehenen ersten Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung zuzustimmen.

Information und Verschiedenes
Hierbei berichtete Erster Bürgermeister Liebl den Marktgemeinderat zunächst über die Ergebnisse der stattgefundenen Schulverbandsversammlung Mitterfels-Haselbach, worin insbesondere die Beschlusshaltung zum Haushalt 2024 und die künftige Finanzplanung im Vordergrund stand. Im Zuge der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde angeregt, eine Kosten-Nutzen-Abwägung hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben für die Aufrechterhaltung der Kurtaxe vorzunehmen. Nach Beratung beschloss der Marktgemeinderat, die Kurbeitragssatzung ab dem Jahr 2024 aufzuheben. Kenntnis nahm der Marktgemeinderat von der Konkretisierung der Planungen zum Brückenbauwerk im Ortsteil Waldeck. Rodungsarbeiten haben bereits stattgefunden. Mit dem Baulastträger (Landkreis Straubing-Bogen) wurde hinsichtlich des betroffenen kombinierten Geh- und Radweges in Kontakt getreten. Alternativ wäre eine Verstärkung zur steileren Böschung mit einem Kalk-Zement-Gemisch möglich. Die Länge der Brücke würde sich dadurch geringfügig reduzieren. Der Marktgemeinderat beschloss, bei der bisherigen Variante zu bleiben. Außerdem informierte Erster Bürgermeister Liebl den Marktgemeinderat über die vom ILE-Ausschuss geförderten Kleinprojekte. Dabei wurde insbesondere eine Bezuschussung des Kultur- und Wanderkonzepts sowie der Panoramaterrasse vorgesehen. Kenntnis nahmen die Marktgemeinderatsmitglieder abschließend vom geführten Schriftverkehr und der Einreichung von Unterlagen zur weiteren Anerkennung des Marktes als Luftkurort.
Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung sowie der Behandlung von Bauanträgen schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.