MGR Sitzung vom 9.11.2023

Tagesordnung :

  1. Behandlung von Bauanträgen
  2. Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung
  4. Beratung und Beschlussfassung einer neuen Entwässerungssatzung
  5. Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
  6. Information, Wünsche, Anträge
  7. Anerkennung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12.10.2023

 

Bericht über die Sitzung des Marktgemeinderates Mitterfels vom 09. November 2023

Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hörmannsberg

Dem Marktgemeinderat lag hierzu der Antrag eines Projektträgers zur Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich des Ortsteils Hörmannsberg vor. Dem Marktgemeinderat wurde der Geltungsbereich und Umgriff der vorgesehenen Freiflächen-Photovoltaikanlage vorgetragen. Durch die bestehende 20 kV-Leitung wurden möglicherweise neue Anschlusssituationen definiert. Eine Prüfung des Netzbetreibers wird zusätzlich notwendig sein. Der Marktgemeinderat sprach sich dafür aus, den Geltungsbereich zu minimieren, um in diesem Bereich wertvolle landwirtschaftliche Flächen zu sichern. Mit dem Projektträger sollen unter diesen Rahmenbedingungen nochmals Gespräche geführt werden.

Erlass einer neuen Erschließungsbeitrags- und Entwässerungssatzung

Im Zuge der stattgefundenen überörtlichen Rechnungsprüfung wurde angeregt, verschiedene Anpassungen des Ortsrechts vorzunehmen. Dies betrifft dabei den Neuerlass einer Erschließungsbeitragssatzung sowie einer neuen Stammsatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung. Die Erschließungsbeitragssatzung ist auch Grundlage für die Ablösung von Erschließungsbeiträgen in Baugebieten. Dabei richtet sich die Höhe des Ablösungsbetrages nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages. In der Vergangenheit wurden die Erschließungsbeiträge daher nicht öffentlich-rechtlich, sondern privatrechtlich durch den Abschluss eines Ablösungsvertrages abgegolten. Zusätzlich wurden die Begrifflichkeiten und Definitionen der neuesten Rechtssprechung angepasst. Die bisherige Erschließungsbeitragssatzung stammt aus dem Jahre 1999. Der Marktgemeinderat beschloss, das aktuelle Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages als Grundlage zu nehmen und beschloss daher eine neue Erschließungsbeitragssatzung. Auch die Entwässerungssatzung soll überarbeitet werden. Auch hierbei war Orientierungsmaßstab das neuerliche Satzungsmuster sowie die Einarbeitung neuester Rechtssprechung. Der Marktgemeinderat beschloss, die Satzung neu zu fassen und die Anpassungen vorzunehmen. Diese gilt ab dem 01.01.2024.

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung

Die Hundesteuersatzung wurde zuletzt am 01.12.2020 geändert. Schon alleine im Hinblick auf den mit der Hundesteuer einhergehenden Verwaltungsaufwand für Erhebung und Kontrolle wurde dabei durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt eine deutliche Erhöhung empfohlen. Aufgrund der geringen derzeitigen Höhe von umgerechnet 2,92 Euro monatlich würde eine Erhöhung keinesfalls zu einer unangemessenen Belastung der Hundehalter führen. Die Hundesteuer knüpft dabei nicht an den Besitz oder das Eigentum an, sondern an das Halten eines Hundes für den persönlichen Lebensbedarf als Ausdruck wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Vergleichende Hundesteuern im Landkreis wurden vorgetragen. Der Marktgemeinderat sprach sich dafür aus, eine einheitliche Hundesteuer von jährlich 60 Euro festzulegen. Der Beitrag für Kampfhunde beträgt 250 Euro jährlich. Diese gilt ab 01.01.2024.

Information und Verschiedenes

Hierzu beschäftigte sich der Marktgemeinderat zunächst mit einem Antrag zur Abweichung von der Stellplatzsatzung im Bereich des Baugebietes Blumental. Der Marktgemeinderat sprach sich dabei aus, von der bestehenden Stellplatzsatzung eine geringfügige Abweichung zuzulassen, soweit die Maßnahme im Zuge des sozial geförderten Wohnungsbaus erfolgt. Außerdem lag dem Marktgemeinderat ein Antrag des Eisschießvereins auf Unterstützung für die Aufbringung von Bitumenschlämmen sowie der Neumarkierung der Stockbahnen vor. Der Marktgemeinderat beschloss, diese Maßnahme zu unterstützen. Kenntnis nahm der Marktgemeinderat von der Möglichkeit für eine Bewerbung des Kulturmobiles im Jahr 2024. Die Spielzeit beginnt dabei am 08. Juni 2024 und wird am 08. September 2024 beendet werden. Vorgesehen ist wiederum ein Kinderprogramm sowie ein Stück für die Erwachsenen am Abend. Der Marktgemeinderat beschloss, sich für das Kulturmobil im Jahr 2024 zu bewerben. In der Hiensölde findet derzeit die Ausstellung 20 Jahre Denkmalpreis des Bezirks Niederbayern statt. Dabei werden verschiedene Aquarelle, Zeichnungen und Fotografien von Künstlern ausgestellt. Im Bereich der Burg- und Lindenstraße finden derzeit Arbeiten für die Verlegung von Nahwärmeleitungen statt. Die Burg- und Lindenstraße sind daher abschnittsweise für den Durchgangsverkehr gesperrt. Abschließend wurde die Möglichkeit zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie für die Depotsituation im örtlichen Heimatmuseum angesprochen. In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über die konkrete Vergabe entschieden.

Nach Anerkennung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung sowie der Behandlung von Bauanträgen schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.