Hygienekonzept zur Eröffnung des Freibades Mitterfels

Stand: Mai 2021

Präambel

Das Hygienekonzept gilt zusätzlich zur Satzung für die Benutzung des Freibades der Markt-gemeinde Mitterfels (Freibadsatzung) vom 01.04.2010 und gilt verbindlich. Es ändert in ein-schlägigen Regelungen die Freibadsatzung ab bzw. führt weitere Punkte auf. Das Hygiene-konzept nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Benutzung des Freibades dienen.

Das Schwimmbad wird im Verlauf einer abschwächenden Pandemie betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf hat sich die Marktgemeinde Mitter-fels in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Die Maßnahmen sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste in ihrer Eigenverant-wortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Frei-badsatzung sowie der Regeln des Hygienekonzepts gerecht werden. Gleichwohl wird das Ver-halten der Badegäste durch das Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

Folgende Maßnahmen werden beim Betrieb des Freibades Mitterfels während der Pandemie umgesetzt:

1. ALLGEMEINES 1.1. Besucherzahlen

1.2. Öffnungszeiten und Eintrittspreise

1.3. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Rege-lung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erforderlich.

1.4. Der Ausgang erfolgt über den Eingang bei der Kasse und über das große Tor bei der Hauptliegewiese.

1.5. Auf den nutzbaren Grünflächen müssen pro Person die 15 m² eingehalten werden.

1.6. Für die Metallschränke werden keine Schlösser ausgegeben.

1.7. Der Eingang zum Becken oder zur Liegewiese ist nur über das Durchschreitebecken außen mit vorherigem Duschen möglich.

1.8. Es werden keine Schwimmhilfen oder Bälle ausgegeben.

1.9. Abstandsregelungen und –markierungen sind im gesamten Bereich zu beachten.

1.10. Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Berei-chen getragen werden.

Die Besucherzahl wird auf 300 Besucher begrenzt.

Das Schwimmerbecken darf maximal von 50 Personen, der Nichtschwimmerbereich von maximal 20 Personen gleichzeitig benutzt werden.

Montag bis Sonntag

10:00 Uhr bis 19:00 Uhr Öffnung für alle Badegäste

Während dieser Zeit dürfen alle Becken genutzt werden. Auf die maximal erlaubte Personenzahl im Becken ist zu achten. 3

1.11. Nach der Nutzung ist das Schwimmbad unverzüglich zu verlassen. Menschenan-sammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz sind zu vermeiden.

1.12. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

1.13. Badegäste, die gegen die Regelungen des Hygieneplanes verstoßen, können des Bades verwiesen werden.

1.14. Maskenpflicht

1.15. Ein Mindestabstand von 1,50 m ist jederzeit einzuhalten.

1.16. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 ist ein Negativtest vorzulegen. Un-ter einem Wert von 50 ist kein Test notwendig.

- Gäste ab dem 15. Geburtstag haben eine FFP2-Maske zu tragen.

- Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. Und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

- Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht ausgenommen.

2. EINGANGSBEREICH (KASSEN- UND WARTEBEREICH)

2.1 Die Abstandsregeln müssen im Wartebereich eingehalten werden. Hierzu werden am Boden Abstandsmarkierungen angebracht.

2.2 Es darf nur eine Person bzw. eine Familie vor der Kasse stehen. Alle Personen ha-ben beim Betreten des Freibades eine Mund-Nasen-Maske zu tragen.

2.3 Pro Person bzw. Familie muss ein sogenanntes Kontaktformular mit Namen, Adresse und Telefonnummer ausgefüllt werden, um eine mögliche Ansteckung lückenlos nachweisen zu können. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch in elektronischer Form erfolgen.

2.4 Für die Besucher wird im Kassenbereich ein Desinfektionsspender aufgestellt.

3. UMKLEIDEN, DUSCHBEREICHE UND TOILETTEN

3.1 Die Duschen im Innenbereich sind gesperrt.

3.2 Die Einzelumkleiden im Innenbereich stehen generell zur Verfügung, jedoch ist nur jede zweite Kabine geöffnet.

3.3 Die Toiletten dürfen nur jeweils von einem Besucher betreten werden. Die Toiletten werden täglich mehrmals gereinigt und desinfiziert. Zudem wird ein Reinigungsnach-weis ausgehändigt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske ist hier Pflicht. 4

4. BECKEN UND BECKENBEREICHE

In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Die Becken können jeweils nur auf einer Seite betreten bzw. verlassen werden. Auf den Beckenumrandun-gen gilt die Wegeregelung des Einbahnstraßenverkehrs. Für die jeweiligen Becken gel-ten nachfolgende Regeln:

4.1 Schwimmerbecken

  • • Im Schwimmerbecken dürfen sich maximal 50 Personen gleichzeitig aufhal-ten. Das Becken wird durch eine Schwimmleine in zwei Bereiche geteilt. Auf den Bahnen darf ausschließlich nur in die vorgegebene Richtung geschwom-men werden. Eine Überquerung der Absperrung ist nicht erlaubt.
  • • Die Startblöcke bleiben gesperrt.
  • • Die Ruhebänke rundum das Becken bleiben gesperrt.

4.2 Nichtschwimmerbereich

  • • Für den Nichtschwimmerbereich wird die Maximalbelegung auf 20 gleichzei-tig badende Personen festgelegt.
  • • Die Rutsche bleibt gesperrt. Das Springen vom Beckenrand ist ebenfalls un-tersagt.

4.3 Kinderbecken

Das Kinderbecken ist geöffnet für maximal vier Kinder. Eltern sollten sich mit ihren Kindern auch nur in einem der abgeteilten Bereiche aufhalten. Die Eltern bzw. Be-gleitpersonen überwachen in Eigenverantwortung die Einhaltung der Abstandsrege-lungen ihrer Kinder.

5. SPORTBEREICH

Der Sportbereich ist komplett gesperrt. Dies gilt für den Beachvolleyballplatz, die Tisch-tennisplatte und den Kickerkasten. Der Spielplatz ist ebenfalls gesperrt.

6. VERHALTENSREGELN FÜR BESUCHER

Um das Ansteckungsrisiko zu mindern, gelten für alle Badegäste verbindlich folgende Verhaltensregeln:

6.1 Personen mit einer bekannten bzw. nachgewiesenen Infektion ist der Zutritt nicht ge-stattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.

6.2 Die WC-Bereiche dürfen nur von maximal einer Person betreten und benutzt werden (siehe 3.3).

6.3 Die Hust- und Niesetikette sowie die gründliche Handhygiene sind unbedingt einzu-halten:

  • • Husten oder Niesen möglichst immer in ein Taschentuch oder in die Arm-beuge
  • • Hände häufig und gründlich waschen
  • • Duschen in den Außenduschen vor dem Baden

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6.4 Besucher halten sich auf allen Flächen, im Gebäude und im Bereich des Kiosks an die gebotenen Abstandsregeln und die Maskenpflicht. In engeren Räumen muss ge-wartet werden, bis sich die anwesenden Personen entfernt haben.

6.5 Das Schwimmbecken muss nach dem Schwimmen unverzüglich verlassen und Men-schenansammlungen vermieden werden.

6.6 Die Badegäste werden am Eingang und vor den Becken durch entsprechende Aus-hänge informiert.

7. KIOSK- UND VERKAUFSBEREICH

Der Verkauf von Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich über das große Verkaufs-fenster. Auf die Abstandsmarkierungen am Boden ist zu achten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske ist hier Pflicht.

Mitterfels, 31. Mai 2021

Markt Mitterfels

Andreas Liebl

Erster Bürgermeister